GEBRAUCHSMUSTER


Ein Gebrauchsmuster beinhaltet eine nützliche technische Erfindung mit geringeren Anforderungen an Neuheit und Erfindung als ein Patent. Eine eigene Vorveröffentlichung innerhalb von 6 Monaten und eine offenkundige Vorbenutzung im Ausland sind kein Hinderungsgrund für die Eintragung eines Gebrauchsmusters. Verfahren können hier nicht geschützt werden. Die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre. Ein Gebrauchsmuster wird beim DPMA beantragt.

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Bild: Ansicht eines Schwebebahnbahnhofs