PATENTE


Ein deutsches Patent beinhaltet eine neue, noch nicht veröffentlichte Erfindung zur Lösung eines technischen „Problems“ und ist gewerblich anwendbar. Patentiert werden können Vorrichtungen und/oder Verfahren, wie z.B. Maschinen und Geräte, Nahrungs-, Genuß- und Arzneimittel, chemische Verfahren und Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verfahren, Verbesserungen auf technischem Gebiet und mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung. Das Patent wird beim deutschen Patentamt in München beantragt. Die maximale Schutzdauer eines deutschen Patentes beträgt 20 Jahre.

Ein europäisches Patent beinhaltet die gleichen Geräte, Verfahren und Erzeugnisse wie ein deutsches Patent. Mit dem europäischen Patent kann man Schutz in zur Zeit über 35 europäischen Staaten erlangen. Das Patent wird beim europäischen Patentamt beantragt. Die maximale Schutzdauer eines europäischen Patentes beträgt ebenfalls 20 Jahre.

Ein internationales Patent beinhaltet ebenfalls die gleichen Geräte, Verfahren und Erzeugnisse wie bei den beiden vorhergehenden Patentarten. Durch die Anmeldung eines internationalen Patentes kann man Schutz in zur Zeit über 140 Staaten weltweit erlangen. Das internationale Patent wird bei der WIPO, einem nationalen oder einem regionalen Patentamt angemeldet. Die maximale Schutzdauer des internationalen Patents bestimmt sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.

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Bild: Ansicht eines Schwebebahnbahnhofs