MARKEN


Eine nationale deutsche Marke bietet einen Schutz von Wort, Bild, 3-D-Darstellung, Ton, Geruch, Position, etc. für Waren und Dienstleistungen und kann gegen identische und ähnliche jüngere Marken verteidigt werden. Eine Marke muß nicht neu sein und kann auch durch Verkehrsbekanntheit erlangt werden. Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingereicht. Die maximale Schutzdauer für eine deutsche Marke ist nicht begrenzt.

Eine Gemeinschaftsmarke kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante angemeldet und eingetragen werden. Die Gültigkeit erstreckt sich auf die zur Zeit der Europäischen Union angehörigen 28 Länder und wird automatisch auf die Länder erweitert, die noch späterhin der Europäischen Union beitreten. Die maximale Schutzdauer einer Gemeinschaftsmarke ist ebenfalls nicht begrenzt.

Eine internationale Marke benötigt eine nationale Basismarke in Deutschland, der EU oder einem anderen Land. Sie wird über das jeweilige nationale Amt oder beim Internationalen Registrierungsbüro in Genf angemeldet und eingetragen. Einige Länder unterliegen Sonderregelungen bei Anmelde- und Verlängerungsgebühren (individuelle Gebühren). Schutz kann in derzeit etwa 90 internationalen Ländern auch noch im Nachhinein als Nacherstreckung erlangt werden. Auch bei der internationalen Marke ist die maximale Schutzdauer nicht begrenzt.

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Bild: Ansicht eines Schwebebahnbahnhofs